Ausschreibung Fritze Bollmann Regatta 2013

SC Märkischer Adler e.V.
Ausschreibung
Fritze Bollmann Regatta
VeranstalterRegattagemeinschaft Beetzsee
RevierBeetzsee Brandenburg / SCMA Regattastrecke (Rudern) !!
Zeit1.Start Sonnabend 07.09.2013 11.15 Uhr
Siegerehrung 08.09.2013 ca. 15.00 Uhr
Max. 5 Wettfahrten (1 Streicher ab 4 gesegelten Wettfahrten),
wegen der Lage des Sees erfolgt die Kurseinweisung vor dem
ersten Start. Getrennte Kurse !!!!
KlassenLaser Radial RR 1.0
Laser 4.7. RR 1.1
Optimist A + B RR 1.0
MeldestelleTorsten Rabes
Am Seehof 57
14778 Brielow
E-Mail : T.Rabes@trab56.de
Onlinemeldung:www.scma-brandenburg.de
Meldeschluss01.09.2013
Bei Nachmeldungen erlischt der Anspruch auf das Mittagessen!
Startgeld15,-Euro
Im Startgeld ist ein Verpflegungsbeutel am Sonnabend
und Mittagessen am Sonntag enthalten!
PreiseWanderpokale und Pokale für die Klassensieger
Teampokal (gewertet werden die jeweils 3 bestplatzierten Segler
eines Vereins, egal aus welcher Klasse!!!)
Sonderpreise für die „Jüngsten“
in den Klassen Opti A (Jahrgang 2002 und jünger)
und Opti B (Jahrgang 2004 oder jünger)
diese Wertung geht allerdings nicht mit in die Teamwertung ein.
Bitte die ersegelten Wanderpreise 2012 nicht vergessen
SonstigesUnterkunft in eigenen Zelten und Booten, Wohnwagenstellfläche
(5,- Euro pro Stellplatz wird durch die Regattastrecke erhoben!!)
Gemütliches Beisammensein am Sonnabend . (Bollmannsuppe)
Am Rahmenprogramm wird noch gefeilt!
Wünsche für Frühstück Sonntag bitte mit der Meldung angeben!
Das Org.- Büro ist am Freitag den 06.09.2013
von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr und am Sonnabend den 07.09.2013
ab 9.00 Uhr geöffnet!

HaftungsausschlussDie Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer
Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er
übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der
Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten
seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand
des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund
behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in
der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die
Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine
Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem
Teilnehmer.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für
Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem
Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der
Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter,
Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung
von Pflichten, die nicht Haupt- / bzw. vertragswesentliche Pflichten
(Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von
Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher
Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende
Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters
ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der
persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten –
Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren
und Personen, die Schlepp-, Sicherungs- oder Bergungsfahrzeuge
bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch
alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung
der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften
Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften
sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind
einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
Ausschreibung als PDFDownload