Ausschreibung Bollmann-Pokal XY 2013
SC Märkischer Adler e.V.
Ausschreibung
Fritze Bollmann Regatta
Veranstalter SC Märkischer Adler e.V
Revier Beetzsee Brandenburg
SC Märkischer Adler e.V.
An der Regattastrecke 6
14772 Brandenburg
Zeit 29.06.2013-30.06.2013
Zeit 1.Start Sonnabend 29.06.2013 11.30 Uhr
Siegerehrung 30.06.2013 ca. 14.00 Uhr
Max. 5 Wettfahrten (1 Streicher ab 4 gesegelten Wettfahrten)
Klassen XY RF:1.1
Meldestelle Torsten Rabes
Am Seehof 57 14778 Brielow
Tel:03381 / 708458
Email: T.Rabes@trab56.de
Internet: scma-brandenburg.de oder xy-class.org
Meldeschluss 26.06.2013
Startgeld 20,-Euro
Preise Pokale bis mindestens Platz 3
Bitte die ersegelten Wanderpreise 2012 nicht vergessen
Sonstiges Unterkunft in eigenen Zelten und Booten, Wohnwagenstellflächen vorhanden.
Gemütliches Beisammensein am Sonnabend.
Am Abend Bollmann-Suppe am Lagerfeuer. (ist im Startgeld inbegriffen)
Das Org.- Büro ist am Freitag den 28.06.2013 von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr und
am Sonnabend den 29.06.2013 ab 9.00 Uhr geöffnet
Haftungsausschluss Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt
teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die
Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige
seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren
Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen
höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen,
Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die
Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung
des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich
aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren
Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der
Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen
oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt- / bzw.
vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von
Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit
beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die
Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit
der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten –
Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen,
die Schlepp-, Sicherungs- oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren
Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit
der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen
Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das
Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der
Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich
anerkannt.
Ausschreibung als PDF Download

