Aktuelle Regatten

18. Doppelloch – Langstrecke 2012

auf dem Beetzsee am 18. August 2012

beetzsee

Start ist am Samstag, 18. 08. 2012, 10.00-12.00 Uhr
Alles Weitere findet Ihr in der Ausschreibung unten.
Wir könnten noch Unterstützung in bewährter Weise durch 4 Zeitnehmerboote mit Besatzung gebrauchen.
Freiwillige vor und bitte bei Detlef Schiller melden.

Ausschreibung

SC Märkischer Adler e.V.
Ausschreibung
Fritze Bollmann Regatta
VeranstalterSCMA, MSVB, SGE, SCNW
StartgeldDickschiffe 6,00 €
Jollen 3,00 €
Kinder/ Jugend 1,00 €
RevierBeetzsee
StartSamstag, 18. 08. 2012, 10.00-12.00 Uhr
Beetzsee gegenüber Steg SCMA, Ostufer des Beetzsees
Anmeldungbei Vorbeifahrt am Startschiff (Lady, SR 158)
ZielDoppelloch, mit Auszeiten an den Brücken
Zieldurchgangbis 17.00 Uhr spätestens !!
Wertungnach gesegelter Zeit u. Klassen
Meldeschluss11.08.2012
MeldestelleDetlef Schiller
Altstädt. Fischerstraße 28
14770 Brandenburg a. d. Havel
Tel: 03381/524767
Mobil: 0176 25313572
VersorgungAbends am Doppelloch
Grill, Getränke
SonstigesBesprechung der Schiri-Bootsbesatzungen am
Freitag 17.08.2012 19.00 Uhr beim SCMA

Liegemöglichkeiten am 17.08.2012 beim SCMA
Haftungsausschluss- Haftungsbegrenzung- UnterwerfungsklauselDie Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt- / bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadensersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadensersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.

Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.

 

 Ergebnisse