17. Doppellochregatta 2011
Nach Ausfall im letzten Jahr starte die Doppellochregatta 2011 wieder durch.
Start ist am Samstag, 06. 08. 2011, 10.00-12.00 Uhr
Alles Weitere findet Ihr in der Ausschreibung unten.
Wir könnten noch Unterstützung in bewährter Weise durch 4 Zeitnehmerboote mit Besatzung gebrauchen.
Freiwillige vor und bitte bei Detlef Schiller melden.
17. Doppelloch – Langstrecke 2011
auf dem Beetzsee am 06. August 2011
Ausschreibung
Klassen: alle
Veranstalter: SCMA, MSVB, SGE, SCNW
Meldegebühr: Dickschiffe 6,00 €
Jollen 3,00 €
Kinder/ Jugend 1,00 €
Start: Samstag, 06. 08. 2011, 10.00-12.00 Uhr
Beetzsee gegenüber Steg SCMA, Ostufer des Beetzsees
Anmeldung: bei Vorbeifahrt am Startschiff (Lady, SR 158)
Ziel: Doppelloch, mit Auszeiten an den Brücken
Zieldurchgang: bis 17.00 Uhr spätestens !!
Wertung: nach gesegelter Zeit u. Klassen
Meldeschluß: 31.07.2011
Meldestelle: Detlef Schiller Altstädt. Fischerstraße 28
Tel 03381/524767 14770 Brandenburg a. d. Havel,
Mobil: 0176 25313572
Versorgung: Abends am Doppelloch: Grill, Getränke
Sonstiges: Besprechung Schieribootsbesatzungen: Freitag 05.08.2011 19.00 Uhr beim SCMA
Liegemöglichkeiten am 05.08.2011: beim SCMA
Haftungsausschluß- Haftungsbegrenzung- Unterwerfungsklausel
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt- / bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadensersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadensersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.