Aktuelle RegattenAnkündigungen

17. Doppellochregatta 2011

Nach Ausfall im letzten Jahr starte die Doppellochregatta 2011 wieder durch.
Start ist am Samstag, 06. 08. 2011, 10.00-12.00 Uhr
Alles Weitere findet Ihr in der Ausschreibung unten.
Wir könnten noch Unterstützung in bewährter Weise durch 4 Zeitnehmerboote mit Besatzung gebrauchen.
Freiwillige vor und bitte bei Detlef Schiller melden.

 

17. Doppelloch – Langstrecke 2011

 

auf dem Beetzsee am 06. August 2011

beetzsee

 

Ausschreibung

 

Klassen: alle

Veranstalter: SCMA, MSVB, SGE, SCNW

Meldegebühr: Dickschiffe       6,00 €

Jollen                3,00 €

Kinder/ Jugend              1,00 €

Start: Samstag, 06. 08. 2011, 10.00-12.00 Uhr

Beetzsee gegenüber Steg SCMA, Ostufer des Beetzsees

Anmeldung: bei Vorbeifahrt am Startschiff  (Lady, SR 158)

Ziel: Doppelloch,  mit Auszeiten an den Brücken

Zieldurchgang: bis 17.00 Uhr spätestens !!

Wertung: nach gesegelter Zeit u. Klassen

Meldeschluß: 31.07.2011

Meldestelle: Detlef Schiller           Altstädt. Fischerstraße 28

Tel 03381/524767                  14770 Brandenburg a. d. Havel,

Mobil: 0176 25313572

Versorgung: Abends am Doppelloch: Grill, Getränke

Sonstiges: Besprechung Schieribootsbesatzungen: Freitag 05.08.2011  19.00 Uhr       beim SCMA

Liegemöglichkeiten am 05.08.2011: beim SCMA

Haftungsausschluß- Haftungsbegrenzung- Unterwerfungsklausel

 

Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.

Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

 

Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt- / bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadensersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadensersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.

 

Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.

 Ergebnisse